AFIS

Sie befinden sich hier:

Aerodrome Flight Information Service

Die Aufgabe war, den Verkehrslandeplatz Mengen-Hohentengen auch bei nicht so guten Wetter, aus der Luft zu erreichen.

Seit 05 MAY 2008 gab es in Mengen den Luftraum „Foxtrott“ (F). Mit der Einführung dieser Luftraumkategorie, bekamen wir die Grundlage in die Hand unseren Kunden einen weiteren Service anzubieten. Der Regio Airport MENGEN konnte nun nach Instrumentenflugregeln (GPS – Stand Alone) angeflogen werden.

Ein nicht zu unterschätzender Aufwand am Boden, musste dazu aber noch erbracht werden, um die Infrastrukturellen Erfordernisse daruzustellen. Um nur einige zu nennen:

  • Anflugbefeuerung
  • eine min. 25NM weit reichende Funkanlage
  • Sprachaufzeichung der Funkgespräche
  • zertifizierte Wetterstation
  • und vieles mehr…

  • Mit Änderung der Luftraumstruktur zum 11 DEC 2014 wurde auch am Regio-Airport Mengen dieser Luftraum durch die neue RMZ (Radio Mandatory Zone) ersetzt. Die IFR-Anfliegbarkeit ist uns damit erhalten geblieben.


    Informationen dazu finden Sie im AIC VFR 03 27 NOV 14.

    Seit MAY 2018, also gerade mal 10 Jahre nach der Einführung der IFR-Nutzung, hat der Verkehrslandeplatz Mengen EDTM eine AFIS-Zertifizierung erhalten und dass Flugleitungspersonal wurde mit einer AFIS-Erlaubnis ausgestattet.

    Somit sind wir auf der Treppe der Flugsicherung aufgestiegen und sind seither „Erlaubnispflichtiges Personal“ , also der AFISO. Es ist nicht nur eine Änderung des Namens, es ist vielmehr eine Erweiterung der Quallität unseres Dienstes, der nun als „qualifizierter Dienst“ dargestellt wird. Einher geht damit auch die Erweiterung zu offizellen Flugsicherungsdienstanbieter, mit all seinen grossen und kleinen Vor- und Nachteilen.


    Als Flugsicherungsdiensterbringer unterliegen wir nun direkt den Europäischen Richtlinen wie jeder „grosse“ Flugplatz/Flughafen.

    • (EU)2017/373
    • (EU)2020/469
    • (EU)2012/965
    • (EU)2018/1139
    • (EU)2012/923
    • auch diese Liste ist hier nicht zu Ende…
    Der zu erbringende Flugsicherungsdienst (AFIS-Dienst) wird durch das Bundsesaufsichstsamt für Flugsicherung (BAF) streng überwacht. In 18-24 Monaten Abstand muss in Audis gezeigt werden, dass wir den „grosse“ in Nichts nachstehen und einen hohen Sicherheitsstandard erfüllen.

    Diese Erweiterung war notwendig um die Randbedingungen für die IFR-Anfliegbarkeit auch weiterhin und nachhaltig und mit einem hohen Mass an Betriebssicherheit zu gewährleisten.

    Die Erlaubnis für einen „komplexen Verkehr“ vom Segelflugzeug bis zu IFR Flugbetrieb mit Jets mit mehr als 20to MTOW und 34000 Flugbewegungen waren der Auslöser für diese Erweiterung. Ein Beibehaklten der „alten“ Flugleitung wurde desshalb nicht mehr haltbar.

    Wir sind aus den Flugleiterschuhen hinaus gewachsen.